Beerdigungen können wieder mit Requiem in allen Kirchen gefeiert werden.
Die Teilnehmerzahl beschränkt sich auf 25 Personen im Familien- und Freundeskreis.
Die familiären Teilnehmer müssen einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten und sollten einen
Mund-Nasen-Schutz tragen.
Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind nicht zulässig, aber Sie dürfen gerne
Buchszweige zur Weihwassergabe bereitstellen, die dann in das Grab geworfen werden.